Förderungsmöglichkeiten
Je nach Voraussetzung kann die Ausbildung gefördert werden durch:
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD)
- Berufsgenossenschaften / Reha
- Bildungsgutscheine Agentur für Arbeit (AZWV)
- Aufstiegs-BAFöG (AFBG)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Bildungskredit KfW (monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 Euro möglich)
- usw.
Steuerliche Vorteile
Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit der berufsbegleitenden Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüfte(n) Techniker*in entstehen, können in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, z. B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (z.B. Kuka-Braunschweig, Meisterkurse III/IV, Laserzentrum Hannover, Fahrt- und Übernachtungskosten, Fachbücher und Fachzeitschriften, Lerngruppen-Kosten, Bewirtungskosten).
Nähere Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Stellen.