Wer die zweijährige Fachschule Bautechnik erfolgreich absolviert hat, ist berechtigt den Titel
Staatlich geprüfte(r) Techniker*in
Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau (Bachelor Professional in Technik)
zu führen.
- Die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte(r) Techniker*in" ist gesetzlich geschützt und bundesweit anerkannt.
- Nach §58 NBauO dürfen Staatlich geprüfte(r) Techniker*in der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung entwerfen können, als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bestellt werden.
- Mit dem Technikerzeugnis bekommen Sie die Allgemeine Fachhochschulreife. Es berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen und zum fachgebundenem Studium an allen Hochschulen und Universitäten.
- Staatlich geprüfte(r) Techniker*in stehen im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 und damit auf derselben Stufe wie Absolventen mit Bachelorabschluss.
- Zudem wird die Ausbildung bei der einschlägigen Meisterprüfung zum Teil anerkannt und ersetzt den jeweiligen Teil der Meisterprüfung.